Nutzungsbedingungen für LLB TWINT

1. Allgemeines

1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich

Bei TWINT handelt es sich um ein Zahlungssystem für mobile Zahlungen, welches von der TWINT AG und deren Gruppengesellschaften betrieben wird (nachfolgend "TWINT"). Die TWINT App der LLB (Schweiz) AG (nachfolgend "LLB TWINT App" oder " LLB TWINT" oder "LLB CH TWINT" oder"App") kann vom Kunden  als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps eingesetzt werden, mithin bei jedem Händler oder Dienstleistungsanbieter, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend "Händler") (zusammen nachfolgend "P2M Zahlungen") sowie zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person, welche ebenfalls eine TWINT App hat (nachfolgend "P2P-Zahlungen"). Die LLB TWINT App kann auch im Ausland bei Händlern eingesetzt werden, die an einem mit dem TWINT-System kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an TWINT weitergeleitet (nachfolgend "internationale Zahlung"). Darüber hinaus bietet TWINT Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der LLB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die LLB TWINT App einzulösen. Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend "Nutzungsbedingungen") regeln die Nutzung sämtlicher in der LLB TWINT App angebotene Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.twint.ch und in der LLB TWINT App beschrieben sind (nachfolgend "Dienstleistungen"). Diese Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald sich der Kunde in der LLB TWINT App registriert und dabei bestätigt hat, dass er die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat.

1.2. Zugang zu den TWINT Dienstleistungen

Die Dienstleistungen können auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones genutzt werden, unabhängig vom Hersteller, auf welchen die LLB TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist unter www.twint.ch oder im entsprechenden App Store ersichtlich. Zugang zu den Dienstleistungen erhält ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone mit einer Schweizer Mobile- Nummer verfügt, auf welchem die LLB TWINT App installiert ist. Um die LLB TWINT App verwenden zu können, muss der Kunde zudem über eine Kontoverbindung mit uneingeschränkter Vollmacht bei der LLB und einem Zugang zum E-Banking der LLB (nachfolgend "Bank") verfügen (nachfolgend "Referenzkonto"; siehe nachfolgend Ziff. 2.2). Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone des Kunden als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Beacons – Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden. Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben oder aus rechtlichen Gründen durch die Bank jederzeit ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

1.3. Registrierung und Identifizierung

Bei der Installation (Download) der LLB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben des Kunden an TWINT übermittelt (siehe nachfolgend auch Ziff. 4.2). Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der LLB (Schweiz) AG entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos umgehend bekanntgeben.

1.4. Geheimhaltung

Die Bank ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Der Kunde ist einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und die Stammdaten (z.B. Name, Wohnort) soweit zur Erbringung von Dienstleistungen notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte (z.B. der Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden können. Dem Kunden wird zugesichert, dass die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank und/oder des Kunden, insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben ist:

  • zur Wahrnehmung gesetzlicher oder vertraglicher Auskunftspflichten, die gegenüber TWINT oder anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien bestehen (z.B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen);
  • für das Inkasso von Forderungen der Bank;
  • im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen oder bei Verfahren vor anderen Behörden, bei denen eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder bei behördlicher Anordnung;
  • Die Bank ist dazu berechtigt, TWINT als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weiterzugeben, wobei insbesondere Transaktions- und Stammdaten sowie Daten über die Nutzung der LLB TWINT App durch den Kunden umfasst sind.

1.5. Support

Die Bank stellt den Kunden für die LLB TWINT App einen Support zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der Bank auch Dritte beigezogen werden, denen hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.

1.6. Sorgfaltspflichten des Kunden

Der Kunde hat beim Umgang mit der LLB TWINT App jederzeit insbesondere folgende Sorgfaltspflichten einzuhalten:

  • der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Nutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre);
  • der Code für die Nutzung der LLB TWINT App sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden;
  • der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen;
  • im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten;
  • mit der Installation der LLB TWINT App auf seinem Smartphone bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der LLB TWINT App auf seinem Smartphone ergeben;
  • besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern und die Bank ist umgehend zu informieren, damit die Einleitung allfälliger Massnahmen geprüft werden
    kann;
  • bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der LLB TWINT App erfolgen kann;
  • Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones), sowie Verbot der Installation von unerlaubten Apps, da dies das Smartphone für Schadsoftware anfällig macht;
  • der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern;
  • der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat der Kunde diese der Bank unverzüglich telefonisch und zusätzlich innert dreissig (30) Tagen ab Zahlungsdatum schriftlich mitzuteilen (Datum des Poststempels). Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert zehn (10) Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden (Datum des Poststempels). Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden, weshalb keine Beanstandungen entgegengenommen werden können.

1.7. Missbräuche

Weicht die Nutzung der LLB TWINT App nach Ansicht der Bank erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung der LLB TWINT App für kommerzielle Tätigkeiten), kann die Bank den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung frist- und entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei der Registrierung.

1.8. Haftung

Unter der Voraussetzung, dass der Kunde nachweislich die Bedingungen für die Nutzung der LLB TWINT App in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 1.6 vorstehend) und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der LLB TWINT App durch Dritte bei der Nutzung der vorgesehenen Funktionen gemäss Ziff. 1.1 vorstehend entstehen. Nicht als Dritte zu betrachten sind im Rahmen dieser Ziff. 1.8 die Referenzkontoinhaber und deren Bevollmächtigten sowie deren Ehepartner und im selben Haushalt lebende Personen. Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die Bank haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der LLB TWINT App. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt, soweit gesetzlich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab. Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Überlastung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Bank ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der LLB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die Bank kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Die Bank behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur LLB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

1.9. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die LLB TWINT App. Bei Bedarf kann die Bank den Kunden auch via anderer elektronischer Kanäle benachrichtigen.

1.10. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokaler rechtlichen Restriktionen für die Nutzung

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Die Nutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt, mit Ausnahme von internationalen Zahlungen über ein mit TWINT kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die Bank gesetzlich dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

1.11. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der LLB TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Bank bzw. die berechtigten Dritten schadlos zu halten.

1.12. Dauer und Kündigung

Die Dienstleistungen werden für unbestimmte Dauer zur Verfügung gestellt. Sowohl der Kunde als auch die Bank können die Nutzung von LLB TWINT App jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Kündigung der Bank erfolgt dadurch, dass das Referenzkonto für die Nutzung der LLB TWINT App deaktiviert wird. Der Kunde muss in diesem Fall der Bank mitteilen, die LLB TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen und hat die App zu löschen.

1.13. Sperrung durch den Kunden

Die Bank sperrt die LLB TWINT App, wenn es der Kunde ausdrücklich bei der Bank verlangt. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

1.14. Änderungen der Leistungen und Sperrung des Zugangs durch die Bank

Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der LLB TWINT App oder den Zugang des Kunden zur LLB TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Mobile-Nummer oder eine nichtregistrierte SIM-Karte verwendet oder bei Betrugsverdacht) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.

1.15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bank und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

1.16. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, hat er dies gegenüber der Bank ausdrücklich zu erklären und die LLB TWINT App zu löschen. Das Referenzkonto des Kunden wird in diesem Fall deaktiviert, so dass er die App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Die neuen Bedingungen gelten in jedem Fall als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die LLB TWINT App weiterhin nutzt.

1.17. Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Unterlagen

Im Übrigen sind im Verhältnis zur Bank der Basisvertrag und die jeweils geltenden Basisdokumente sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank massgebend.

2. Zahlungsfunktionen

2.1. Limiten

Die Limiten sind jederzeit auf der Homepage der Bank einsehbar. Die dort aufgeführten Limiten können aus regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen zusätzlich beschränkt werden. Mit der LLB TWINT App kann nur bezahlt werden, sofern das angegebene Konto nach der Transaktion einen positiven Saldo aufweist.

2.2. Referenzkonto

Bei der Registrierung muss der Kunde in der LLB TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlungen verwenden möchte (Referenzkonto).

2.3. Zahlungsfunktion

Der Kunde kann mit seinem Smartphone und dem damit verbundenen LLB TWINT App Guthaben an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (bei sog. "Point of Sales – POS") im In- und Ausland, an Automaten, im Internet, in anderen Apps und durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern (P2M-Zahlungen), via TWINT+ (z.B. Parking) und an andere Personen mit einer TWINT App (P2P-Zahlungen) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. Bei der Bezahlung mit der App wird der entsprechende Betrag direkt vom Referenzkonto abgebucht. Der Kunde anerkennt alle darauf verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden. Der Kunde kann in den Einstellungen der LLB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn (OK-Button) erfolgen soll. Der Kunde kann die vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen, auch wiederkehrende (Abo), bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung. Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht. Bei Zahlungen an eine andere Person, welche ebenfalls eine TWINT App nutzt, kann für das Auffinden des anderen Kunden auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die LLB TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen. Bei der Hinterlegung von LLB TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Referenzkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Dies können auch wiederkehrende Transaktionen sein für z.B. ein Abonnement. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus, wobei nicht unterschieden wird zwischen einer Ermächtigung für den Einzug aus einer Anbieter App/eCom-Shop einmalig oder für wiederkehrende Einzüge, z.B. für ein Abonnement. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der LLB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern. Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der LLB TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via LLB TWINT. Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

2.4. Belastungsrecht

Der Kunde anerkennt sämtliche getätigten Zahlungen von Warenkäufen, Dienstleistungen und P2P-Zahlungen, welche unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten (vgl. Ziff. 1.6 vorstehend) mit der TWINT App von seinem Smartphone aus erfolgt sind und in der App als Zahlung registriert wurden. Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und den Händlern uneingeschränkt bestehen.

2.5. Gebühren

Die Installation der LLB TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Die Bank behält sich vor, in Zukunft Gebühren zu erheben, wobei dies dem Kunden auf geeignete Weise bekanntgegeben werden wird. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die LLB TWINT App weiter nutzt. Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. TWINT kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TWINT zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden dem Kunden grundsätzlich in der LLB TWINT App oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde die LLB TWINT App nach Inkrafttreten der Änderung weiterhin nutzt. Änderungen von Preisen für internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Dem Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, bevor er eine internationale Zahlung bestätigt.

2.6. Zahlungsinformationen

Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, und der Händler erfasst. Für internationale Zahlungen können weitere Informationen erfasst werden. Die Transaktionen sind in der LLB TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.

2.7. Entschädigungen

Bei Transaktionen in einem Shop (nachfolgend "P2MTransaktionen") hat der involvierte Händler für die entsprechenden Dienstleistungen mit einer Gesellschaft (Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services) einen Vertrag abgeschlossen, der es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen. Unter diesem Vertrag zahlt er dieser Gesellschaft Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen. Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen, bezahlt er auch Gebühren an die TWINT Acquiring AG. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die Bank weitergeleitet werden kann. Die weitergeleiteten Gebühren dienen zur Deckung eines Teils der eigenen Infrastruktur- und Verwaltungskosten der Bank für die Herausgabe der LLB TWINT App sowie der Ausführung von Transaktionen. Der Kunde verzichtet gegenüber der Bank auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.

3. Mehrwertleistungen

3.1. "Mobile-Marketing-Kampagnen"

3.1.1. Ausspielung von Kampagnen

TWINT kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend Kampagnen) in die LLB TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen von TWINT oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend Issuer Kampagnen);
  • Kampagnen von TWINT zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend Issuer Mehrwert-Kampagnen)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend Drittanbieter Kampagnen)
  • Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass der Kunde in der LLB TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt (Opt-in) und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der LLB TWINT App zu widerrufen (Opt-out). Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann. Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Issuer Kampagnen und Issuer Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

3.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der LLB TWINT App angezeigt werden. Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der LLB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht eingelöst wurden. Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der LLB TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der LLB TWINT App eingelöst werden. Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der LLB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Geschäftskunden in der LLB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens zurückerstattet. Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis das Cash Back Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der LLB TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash Back Guthabens informiert.

3.1.3. Teilen von Kampagnen

Die Bank kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu Erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2. Sichtkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend "Sichtkarten) in der LLB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der LLB
TWINT App entfernt werden. Die Bank kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der LLB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der LLB TWINT App zur Verfügung steht.

Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die LLB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1 vorstehend).

3.3. Weitere Mehrwertleistungen

Die Bank kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der LLB TWINT App anbieten.

3.4. Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der LLB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank vermittelt nur die LLB Twint App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt wird. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt jede Haftung dafür ab. Auch haftet die Bank nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte. Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der LLB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die Bank kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Die Bank übernimmt keinerlei Haftung für derartige Schäden, sofern sie die geschäftsübliche Sorgfalt eingehalten hat.

4. Datenschutz 

4.1. Geltungsbereich

Die Bank untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) sowie weiteren anwendbaren Gesetzen. Im Rahmen der von TWINT für Mehrwertleistungen beigezogenen Dritten sowie bei der Bezahlung mit der LLB TWINT App bei Händlern im Ausland können Daten des Kunden auch ins Ausland weitergegeben werden. Die entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar. Der Kunde anerkennt, dass seine Daten in diesem Fall nicht mehr von der schweizerischen Gesetzgebung geschützt sind, sondern der entsprechenden ausländischen, Rechtsordnung unterliegen. Im vorliegenden Abschnitt wird der Kunde über die Datenbearbeitung und über die Datenflüsse bei Verwendung der LLB TWINT App informiert. Zusätzliche Informationen finden sich auf der Homepage der Bank. Fragen in Zusammenhang mit dem Datenschutz, insbesondere der Datenbearbeitung, sind an folgende Adresse zu richten: LLB (Schweiz) AG, Datenschutzbeauftragte, Zürcherstrasse 3, 8730 Uznach.

4.2. Voraussetzungen für den Einsatz der LLB TWINT App

Damit die Bank Zahlungen des Kunden verarbeiten und Mehrwertleistungen bereitstellen kann, muss der Kunde bei TWINT registriert sein und bei der Registration in der LLB TWINT App folgende Stammdaten hinterlegen: Mobile-Nummer des für TWINT verwendeten Smartphones, Name, Wohnort, Nationalität, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Wenn der Kunde Mehrwertleistungen bzw. Drittanbieterangebote in Anspruch nimmt, werden zusätzlich Name, Adresse und Geschlecht des Kunden an TWINT übermittelt.

4.3. Bezahlen mit der TWINT App

Möchte der Kunde bei einem POS eines Geschäftskunden eine Zahlung via LLB TWINT App auslösen, wird im TWINT System eine Verbindung zwischen der LLB TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Geschäftskunden hergestellt. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der LLB TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes, Scannen eines QR-Codes;
  • Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet;
  • Via TWINT+: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in TWINT auf damit verbundenem Aufrufen des Webshops des kooperierenden Händlers;
  • Internationale Zahlungen: Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes oder Nutzung der Merchant Scan Funktion. Hierfür öffnet der Kunde im Bereich TWINT+ den entsprechenden Eintrag ("Bezahlen im Ausland"), worauf ein Barcode angezeigt wird, welcher vom Händler gescannt werden kann, um die Zahlung auszulösen. Bei internationalen Zahlungen werden die personenbezogenen Daten des Kunden nur in anonymisierter Form bearbeitet und es können vom ausländischen Zahlungssystemen und von der European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin keine Rückschlüsse auf die Identität des Kunden gezogen werden. Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die LLB TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der LLB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn ("OK"-Button) erfolgen soll (siehe Ziffer 2.3). Bei internationalen Zahlungen ist in jedem Fall eine Bestätigung erforderlich. Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages vom Referenzkonto. Im Zeitpunkt der Abbuchung erfolgt kein Verbindungsaufbau zu einem Bank- oder Postkonto, auch dann nicht, wenn der Kunde ein Referenzkonto in der LLB TWINT App hinterlegt hat. Die Bank erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4 geregelt. TWINT und die Bank geben ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4 oder 4.5 geregelt.

4.4. Hinterlegung von Sichtkarten

Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Geschäftskunden direkt in der LLB TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Will er dies tun, hat er die nötigen Einstellungen und Eingaben vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Sichtkarte in der LLB TWINT App gibt der Kunde mithin seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der LLB TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Der Kunde kann die Verwendung der Sichtkarte in der LLB TWINT App jederzeit deaktivieren. Der Ablauf der Zahlung richtet sich auch in diesem Fall nach Ziffer 4.3. Wenn in der LLB TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist und mit der LLB TWINT App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde. TWINT übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Geschäftskunden, resp. dem Kunden und dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Bewilligungen verantwortlich.

4.5. Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Um die automatische Einlösung von Kampagnen zur Gewährung eines Rabatts oder geldwertigen Vorteils zu ermöglichen, müssen Daten zwischen dem TWINT System und dem Geschäftskunden ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System die Kampagne eingelöst und der Rabatt, resp. der geldwertige Vorteil berechnet wird. Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Geschäftskunden übergibt die Bank dem Geschäftskunden die Identifikationsnummer der Kampagne. Der Geschäftskunde berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für den Kunden. Der Geschäftskunde erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die Identifikationsnummer der Kampagne z.B. in Form eines Barcodes vorweist. Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Geschäftskunde übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiter verarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts). Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die Bank übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT System an den Geschäftskunden übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Kampagnen im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und dem Kunden. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

4.6. Sammlung und Nutzung von Daten

Der Kunde stimmt zu, dass die Bank die ihr in Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT übermittelten oder bei ihr entstehenden Daten des Kunden, insbesondere auch solche aus Drittquellen (z.B. Personendaten, Bewegungsdaten, Transaktionsdaten und Geräteinformationen) zu folgenden Zwecken bearbeiten kann:

  • Bereitstellung und Verbesserung der LLB TWINT App;
  • Marketing für Bankprodukte- und Dienstleistungen: Die Daten werden genutzt, um dem Kunden gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über die Bankprodukte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. TWINT sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die LLB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der LLB TWINT App anfallen. TWINT gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der LLB TWINT App nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

4.7. Google Firebase

TWINT nutzt in der LLB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (nachfolgend SDK) der Google Inc. (nachfolgend Google), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die LLB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der LLB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten. Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Nutzung der LLB TWINT App, insbesondere

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann);
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt;
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version);
  • Version der installierten LLB TWINT App;
  • allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist) werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet um Reports über die Nutzung der LLB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der LLB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

4.8. Microsoft App Center

Die TWINT AG nutzt in der LLB TWINT App das App Center Software Development Kit (SDK) der Microsoft Corporation ("Microsoft”), um Absturzberichte zu übermitteln mit dem Ziel, die TWINT App fortlaufend zu verbessern. Die durch das SDK gesammelten Informationen über den Absturz der TWINT App werden an Server von Microsoft in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Microsoft ausgewertet, um Absturzberichte zu erstellen und um weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Analyse von Fehlermeldungen der TWINT App bereitzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Microsoft diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Microsoft verarbeiten. Detaillierte Informationen die Art der Daten und deren Verwendung finden sie in der Microsoft Datenschutzerklärung unter dem folgenden Link: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement.

4.9. Drittanbieter Kampagnen

Der Kunde kann sich gegenüber der Bank ausdrücklich damit einverstanden erklären (Opt-in), dass er in der LLB TWINT App Drittanbieter Kampagnen erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe auch Ziffer 3.1.1 vorstehend). Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen sammeln und auswerten kann. Dieses Einverständnis (Opt-in) kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der LLB TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der LLB TWINT App abgeben, resp. widerrufen (Opt-out). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der Bank und TWINT, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Kampagnen zuzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter Kampagnen nur mit einem Opt-in in der LLB TWINT App angezeigt und eingelöst werden können. Auch im Falle eines Opt-in des Kunden gibt die Bank keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der LLB TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt – (siehe Ziffer 4.4). Die involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten. Dem Kunden kann die Möglichkeit geboten werden, einer Zustellung personalisierter Drittanbieter Kampagnen per E-Mail ausdrücklich zuzustimmen.

4.10. Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank und TWINT zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank und TWINT sind zur sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet. Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank und von TWINT verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

4.11. Mitteilungen

Der Kunde anerkennt, sofern SMS, E-Mail und Push-Nachrichten verwendet werden, die Übermittlung in der Regel unverschlüsselt erfolgt und von Dritten abgefangen und eingesehen werden können. Sofern die Bank als Absenderin ersichtlich ist, können Dritte auf die Bankbeziehung schliessen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und nimmt in Kauf, dass in diesen Fällen Bankkundengeheimnis und Datenschutz nicht gewahrt sind.

4.12. Aufbewahrung und Löschung

Die bei der Bank gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung der entsprechenden Buchführungspflichten gelöscht bzw. anonymisiert. Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht, bzw. anonymisiert und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.