Einheitliche Zahlungsaufträge und IBAN Kontokennung

Das Verfahren für Überweisungen wird an die neue ISO-Norm angeglichen, auf welcher auch das europäische SEPA-Verfahren basiert. Diese Umstellung ist für alle Anbieter von Zahlungs-Dienstleistungen in der Schweiz verbindlich. Als primäres Identifikationsmerkmal wird nach Ende der Migrationsphase ausschliesslich die IBAN verwendet.

Zahlungsaufträge generieren in Zukunft automatische Status-Meldungen. Diese geben Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Um diese Statusmeldungen zu empfangen, muss die Auftragserteilung im ISO-Format erfolgen.

Technische Information

Zahlungsaufträge werden im ISO-Standard als pain.001-Meldung übermittelt und generieren automatisch Statusmeldungen im pain.002-Format.

IBAN als Kontokennung

Seit dem 31. März 2020 wurden die länderspezifischen Kontonummernformate ausnahmslos von der bereits jetzt mehrheitlich eingesetzten IBAN ersetzt. Das minimiert Fehler und ist einer höheren Straight-Through-Processing-Rate (STP-Rate) zuträglich.