Die wichtigste Säule Ihrer beruflichen Vorsorge
Früher kam er per Post – heute kündigt er sich oft nur noch per E-Mail an: der Pensionskassenausweis. Wer sich die Mühe macht, ihn herunterzuladen, der sieht vor allem viele Zahlen. Es handelt sich dabei um die wichtigste Säule Ihrer Vorsorge – wir beantworten ein paar Fragen dazu.
Welche Informationen auf dem Pensionskassenausweis sind relevant?
Zum Beispiel sehen Sie Ihre mögliche Altersrente, also wie viel monatliches Rentengeld Sie aus Ihrer Pensionskasse erhalten werden sowie Ihr aktuelles Alterskapital. Der Ausweis zeigt Ihnen ebenfalls das errechnete Alterskapital bei Pensionierung, also den Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie das gesamte Kapital im Pensionsalter beziehen. Aber Achtung: Bei den Beträgen handelt es sich um Hochrechnungen, die davon ausgehen, dass Sie bis zu Ihrer Pensionierung arbeiten und dabei denselben Lohn beziehen.
Kann ich und soll ich Kapital aus der Pensionskasse für Wohneigentum vorbeziehen?
Der maximal mögliche Vorbezug entspricht in der Regel dem aktuellen Altersguthaben auf Ihrem PK-Ausweis. Er ist als Altersguthaben, Austritts- oder Freizügigkeitsleistung im Ausweis aufgeführt. Vorbezüge von Pensionskassengeldern sind in einem bestimmten Rahmen zwar möglich, aber bei einem Vorbezug ändern sich, neben der Reduktion der Altersrenten, allenfalls auch Ihre versicherten Leistungen im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit. Ebenfalls können Sie ab einem Alter von 50 Jahren nur noch die Hälfte des Alterskapitals oder den Betrag, den Sie mit 50 Jahren auf dem Konto hatten, beziehen. Und nicht vergessen: Für den Vorbezug werden einmalige Steuern fällig.
Immer wieder lese ich von Lücken in der Pensionskasse. Lohnt es sich, diese Lücken zu schliessen und wieviel kann ich einzahlen?
Obwohl eine Einzahlung in den meisten Fällen steuerlich abzugsfähig ist, gibt es trotzdem individuelle Faktoren zu beachten: Wenn Sie noch nicht lange im Berufsleben stehen oder nur Teilzeit arbeiten, machen andere Formen der Vorsorge oft mehr Sinn. Ebenfalls ist entscheidend, wie Sie Ihre Vorsorge (Stichwort: dritte Säule) organisiert haben und wie Ihr Kapitalbedarf aussieht. Wieviel Sie einzahlen können, erfahren Sie auf Ihrem PK-Ausweis, bei der online Abfrage Ihres Altersguthabens oder auf Anfrage beim Team Ihrer Pensionskasse.
Ab wann kann ich mein Alterskapital beziehen und was muss ich beachten?
Dies steht detailliert im Pensionskassenreglement. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen, dürfen Sie drei Jahre vor der Pensionierung keine Einkäufe in die Pensionskasse mehr tätigen. Ansonsten wird der Steuervorteil des Einkaufs rückgängig gemacht (Ausnahme: ein Einkauf bei Scheidung). Dieser Entscheid will wohl überlegt sein und kann nur auf Basis einer sorgfältigen Finanzplanung mit einer Gesamtsicht auf Ihre individuelle Situation gefällt werden.
Sie sehen: Das sorgfältige Studieren des PK-Ausweises kann sehr informativ sein – immerhin handelt es sich dabei bei vielen Schweizerinnen und Schweizern um das grösste finanzielle Vermögen, über das sie jemals verfügen.
Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da – und beraten Sie, auch wenn es darum geht, wie Sie Ihr Altersguthaben aufstocken können.